Wenn das Gutachten zum Rastvogelschutz Bestand hat, wird es ein „Vareler Kreuz”, bei dem sich A 29 und A 22 treffen, nicht geben. Denn dann muss die Trasse einen Bogen südlich um die Jader Moormarsch machen.
Die nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens vorgestellte Vorzugsvariante für eine etwaige Küstenautobahn A 22 muss nach neuen Erkenntnissen möglicherweise in Teilabschnitten verworfen werden. Dass die derzeitige Hauptvariante West 2 („Heubült-Variante”) zum Tragen kommt, gilt inzwischen als unwahrscheinlich, vielmehr werden nun der weiter südlich verlaufenden Variante 3 West die besseren Chancen eingeräumt.
Hintergrund ist das Gutachten zu „Vorkommen und räumlicher Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen“, das der Biologe Volker Bohnet im Auftrag von NABU und BUND erstellt hatte. Darin wurde nachgewiesen, dass es sich auch beim Landschaftsschutzgebiet „Südliche Jader Moormarsch” um ein so genanntes Faktisches EU-Vogelschutzgebiet handelt.

Bis zu rund 7000 Weißwangengänse und zeitweilig fast 10.000 Blässgänse sorgen dafür, dass die südliche Jadermarsch auch im internationalen Maßstab ein bedeutsames Rastgebiet darstellt. Faktisch heißt das, dass die gesamte Jader Marsch und nicht nur der Küstenraum am Jadebusen ein Vogelschutzgebiet ist.
Anschluss an A 29 erst bei Bekhausen
Es wäre, so ein Planungsexperte, „vor diesem rechtlichen Hintergrund wohl außerordentlich schwierig”, in diesem Gebiet, das die Ortschaften Nordbollenhagen, Jaderaltendeich und Jaderkreuzmoor einschließt, angesichts der vorliegenden Erkenntnisse eine Autobahn zu planen.
Somit muss nun die Variante West 3 in den Fokus genommen werden, die von Neustadt kommend – bis hier deckt sie sich mit der bisherigen Vorzugsvariante – weiter südlich durch Jaderlangstraße und Lehmdermoor verläuft und südlich von Bekhausen die A 29 kreuzen würde.
>> Hier sind Karten mit den Varianten zu finden
Damit würde der verkehrliche Nutzen mit Blick auf die Erschließung in Ost-West-Richtung noch weiter abnehmen, die A 22 würde einige Kilometer weiter nach Süden wandern, das bislang so gern propagierte „Vareler Kreuz” im Bereich der jetzigen Abfahrt Jaderberg wäre vom Tisch.
Damit würden die ohnehin auf tönernen Füßen lagernden Argumente für den Bau der Küstenautobahn weiter geschwächt – denn die ihr zugedachte Aufgabe, die nach Osten abbiegenden Verkehre auch aus Richtung JadeWeserPort aufzunehmen, könnte sie dann noch schlechter erfüllen.
„Nachvollziehbare Argumente”
Der Leiter der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg, Joachim Delfs, räumte ein, dass nach den neuen Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Schutzbedürfnis der Rastvögel „eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass man auf die Variante West 3 umschwenken muss.” „Es handelt sich um nachvollziehbare Argumente”, so Joachim Delfs, bisher sei die nun nachgewiesene europarechtliche Bedeutung des fraglichen Gebietes nicht in diesem Maße betrachtet worden.
Flieger muss nochmal rauf
Nun also werden sämtliche Überlegungen, aber auch die bereits laufenden Kartierungs- und Vermessungsarbeiten auf die Variante West 3 ausgedehnt, erklärte der Behördenleiter. „Aber entschieden ist ausdrücklich noch nichts”, betonte Delfs, „das wird erst mit der Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium geschehen.”
Fakt ist aber, dass der Antrag auf Linienbestimmung, der im Frühjahr beim Bundesministerium eingereicht worden ist, um die genannten Erkenntnisse erweitert wurde. Für das spätere Planfeststellungsverfahren werden außerdem bereits Vermessungen durchgeführt, wie Delfs berichtet: So wurde etwa für die bisherige Vorzugsvariante West 2 eine Luftbildvermessung vorgenommen – „nun müssen wir den Flieger für die Variante West 3 nochmal hoch schicken.”
Joachim Delfs wertet die Ergebnisse des Gutachtens keineswegs als Rückschlag: „Wir haben ein Interesse daran, eine optimale Lösung zu finden. Nicht zuletzt findet deshalb auch bereits in einem frühen Stadium der Planung eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit statt.” Man wolle nun keine Zeit verlieren und dehne alle für die Linienbestimmung nötigen Maßnahmen schon jetzt auf die Variante West 3 aus.
Die nun nachgewiesene Bedeutung der südlichen Jader Moormarsch kann leicht dazu führen, dass man zu einer neuen Bewertung der Varianten kommen muss, denn die Varianten West 2 und West 3 lagen schon bei der Bewertung im Raumordnungsverfahren dicht beieinander. Aus planerischer Sicht ist ein Ausweichen auf die Südvariante also kein Problem – doch den Interessen der Wirtschaft, die den Bau der A 22 lautstark fordert, steht diese Entwicklung diametral entgegen.
Ohnehin ist der Bau der Küstenautobahn keineswegs sicher und auch längst nicht so wahrscheinlich, wie ihre Befürworter immer wieder Glauben machen wollen.
Keine Überlegung zur Privatfinanzierung
Da ist vor allem die unbeantwortete Frage nach der Finanzierung. Der Bund hatte jüngst eine Rekordneuverschuldung zu verzeichnen, und die A 22 steht nach wie vor nur im „weiteren Bedarf” des Bundesverkehrswegeplans. Die öffentlich immer wieder ins Spiel gebrachte private Finanzierung ist bis dato reine Fantasie – so heißt es in einem Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium, das dem Friebo vorliegt: „Die landesplanerisch festgestellte Trasse wird rund 1,27 Milliarden Euro kosten. Seitens des Bundes gibt es keine Überlegungen, die A 22 privat zu finanzieren.”
Es sei ferner „verfrüht, eine Aussage über eine mögliche Finanzierung in der nächsten oder gar übernächsten Legislaturperiode zu treffen”, heißt es aus Berlin – bis in das Jahr 2017 also ist keine Finanzierungsmöglichkeit abzusehen.
Auch um die Wirtschaftlichkeit der A 22 ist es nicht gut bestellt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis gibt an, wieviel die Autobahn pro investiertem Euro zurück in die Wirtschaft bringt. Es liegt derzeit laut Verkehrsministerium für die A 22 bei 1:2,8. In der Vergangenheit lagen Verkehrsprojekte, die es zur Realisierung schafften, bei einem Faktor von 1:4 bis 1:5. Und der Wert für die A 22 könnte noch schlechter werden. So heißt es im Schreiben des Verkehrsministeriums: „Dieses (Kosten-Nutzen-Verhältnis) wird derzeit aufgrund der sich aus naturschutzfachlichen Gründen ergebenden Mehrlänge und der teilweise bedingten Mehrkosten neu ermittelt.” Bei mehr Baulänge und höheren Kosten verschlechtert sich der Wert zwangsläufig.
Kritiker der A 22 können sich zumindest ein Stück weit bestätigt sehen. Hans-Otto Meyer-Ott, Geschäftsführer des Schutz- und Klagefonds, erklärte wiederholt, im Raumordnungsverfahren seien schwere Mängel festzustellen. Die Ursachen dafür liegen nach seiner Auffassung „in interessengesteuerten und oberflächlichen Untersuchungen”. Schon im Sommer zeigten sich die Vertreter der Umweltverbände zuversichtlich, dass die Behörden diesem „substantiellen Gutachten” zum Rastvogelgebiet entsprechende Bedeutung beimessen würden. Diese Einschätzung war offenbar richtig.
>> Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Autor: Michael TietzDatum: 02.10.2009
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