Wie am Dienstagvormittag zu erfahren war, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Eilantrag der SPD-Fraktion und von Ratsmitglied Karl-Heinz Funke abgelehnt. Am Mittag war die acht Seiten umfassende Begründung durch die drei beteiligten Richter formuliert.
Wie am Montag berichtet, hatten der Fraktionsvorsitzende der SPD im Vareler Stadtrat, Alfred Müller sowie SPD-Ratsherr Karl-Heinz Funke einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, die für Donerstag geplante Wahl eines neuen Ersten Stadtrates zu verhindern. Nach Auffassung der Antragssteller sei das Verfahren zur Auswahl geeigneter Bewerber mit Fehlern behaftet und die Ratsmitglieder zum Teil nicht ausreichend beteiligt worden.
Diese Auffassung teilen die Richter am Oldenburger Verwaltungsgericht aber offenbar nicht.
Die Argumente der Antragsteller wurden umfassend zurückgewiesen, im Beschluss des Gerichts heißt es: „Entgegen der Annahme der Antragsteller ist das Beteiligungsrecht des Rates und seiner Mitglieder ausreichend gewahrt worden. (...) Somit ist das vom Antragsgegner (Bürgermeister Wagner, d.Red.) durchgeführte Verfahren zur Vorauswahl der Bewerber nicht zu beanstanden.”
Es läge kein „Säumnis des Bürgermeisters” vor, Haushaltsentscheidungen hätten in der Vergangenheit verhindert, die Besetzung einzuleiten. Das Eintrittsrecht des Rates (das nach NGO in Kraft treten soll, wenn ein Säumnis vorliegt) sei nicht gegeben, vielmehr sei das Vorschlagsrecht zur Stellenbesetzung mit dem Ratsbeschluss zur Ausschreibung wieder auf den Bürgermeister übergegangen.
Bürgermeister Gerd-Christian Wagner zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: „Ich bin froh, dass diese Angelengheit so zügig entschieden worden ist und dass meine Rechtsauffassung vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde”, so Wagner in einer ersten Reaktion.
Allerdings sei er auch betrübt über diesen insgesamt „bemerkenswerten Vorgang”, erklärte der Bürgermeister.
Damit konnte die Ratssitzung am Donnerstag wie geplant stattfinden, die Wahl eines Ersten Stadtrates auf der Tagesordnung bleiben.
„Keine Urteilsschelte”
Zerknirscht äußerte sich angesichts des Richtersspruchs der SPD-Fraktionsvorsitzende Alfred Müller, der den Eilantrag ans Verwaltungsgericht im Namen der Fraktion gestellt hatte, während Karl-Heinz Funke seine Rechte als einzelner Ratsherr zusätzlich wahrnahm. „Ich bedaure die Entscheidung, und ich sehe das immer noch so, dass wir unsere Beteiligungsrechte nicht ausreichend wahrnehmen konnten.” Dennoch gelte es die Entscheidung hinzunehmen, er wolle „keine Urteilsschelte” betreiben, so Müller. Man habe zu einem Eil-Instrument greifen müssen, da die Ratssitzung recht kurzfristig anberaumt worden sei. „Wir hatten wenig Zeit, uns mit Argumenten dagegen aufzustellen.” Für die Fraktion sei dies die letzte Chance gewesen, „Ausgaben von 70.000 oder 80.000 Euro zu verhindern”, so Müller.
Ob und welche Konsequenzen aus dieser gerichtlichen Niederlage gezogen werden, dazu wollte Alfred Müller sich am Mittwoch nicht äußern: „Wir werden den Beschluss sorgfältig prüfen, alles Weitere liegt im Ermessen der Fraktion.” Diese habe schließlich auch beschlossen, den Antrag an das Gericht auf den Weg zu bringen: „Es hat sich ja nicht um die einsame Entscheidung des Fraktionsvorsitzenden gehandelt.”
Ausdrücklich betonte Müller, dass sich die ablehnende Haltung zur Besetzung der Stelle keinesfalls gegen eine Person richtet: „Es ist selbstverständlich, dass wir mit einem neuen Ersten Stadtrat freundlich und konstruktiv zusammenarbeiten werden, wenn er denn im Amt ist”, sagte der SPD-Fraktionschef, „auch wenn wir gegen die Besetzung der Stelle sind.”
Autor: Michael TietzDatum: 22.10.2009
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