Varel. Schwer gelitten unter dem langen harten Winter haben nicht nur die Landes- und Kreisstraßen in Friesland (wir berichteten in der letzten Ausgabe) – auch die Stadt Varel steht bei der Behebung von Frostschäden an den städtischen Straßen und Wegen jetzt vor einer großen Herausforderung.
Bürgermeister Gerd-Christian Wagner bittet Autofahrer und Anwohner um Verständnis: „Wir kümmern uns um die Straßen und werden die vielen Risse und Schlaglöcher schnellstmöglich beseitigen, aber natürlich geht das nicht überall gleichzeitig.”
Zu allem Überfluss sind einige Schäden auch noch hausgemacht, obgleich es nur gut gemeint war: Vor einigen Wochen hatte die Stadt veranlasst, dass einige besonders schlimm vereiste Straßen, auf denen Autos nur noch in schmalen Rinnen fahren konnten, mit einer Asphaltfräse vom dicken Eis befreit wurden. Hin und wieder aber griff die Fräse dabei offenbar zu tief und beschädigte die Asphaltdecke (Foto).
Einige Anwohner betroffener Straßen wandten sich in der vergangenen Woche auch an den Friebo und äußerten die Sorge, man würde auf diesen Schäden sitzenbleiben oder später gar durch eine neue Satzung zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Diese Befürchtung entkräftete jetzt der Bürgermeister: „Die Schäden sind klar erkennbar und werden natürlich von der Stadt im Rahmen der üblichen Erhaltung und Sanierung beseitigt.“
Inzwischen hat die Stadt Varel eine Fachfirma damit beauftragt, die vielen Frostschäden zu beheben. Das Unternehmen ist auf die Sanierung von Aphaltfahrbahnen spezialisiert und wird mit einem Bautrupp in den kommenden Wochen alle betroffenen Straßen in Varel abarbeiten.
Das städtische Bauamt hat dafür eine Prioritätenliste erstellt, auf der die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung aufgeführt sind. Mindestens eine Woche wird der Bautrupp in Varel unterwegs sein, losgehen soll es, sobald die notwendige Bitumenemulsion geliefert ist und die Außentemperaturen eine Verarbeitung des Materials zulassen.
Nach einer ersten groben Schätzung des Bauamtes werden für die Sanierungsarbeiten rund 30 Tonnen Material benötigt, die Kosten belaufen sich demnach auf mindestens 15.000 Euro.
ADAC: „Stets mit Schlaglöchern rechnen”
Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt hat jetzt an Kommunen und Landkreise appelliert, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und beschädigte Fahrbahnen möglichst flächendeckend und nachhaltig reparieren zu lassen.
Der Automobilclub weist aber auch darauf hin, dass Schlaglöcher auf Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung von Verkehrsteilnehmern durchaus hingenommen werden müssen. Dort müssten Autofahrer laut Gerichtssprechung mit entsprechenden Schäden rechnen und die Geschwindigkeit anpassen.
Generell hat der zuständige Straßenbaulastträger eine Verkehrssicherungspflicht, die verletzt wird, wenn nicht regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. Der Umfang dieser Kontrollen richtet sich auch nach der Bedeutung der jeweiligen Straße. Dabei genügen grundsätzlich Sichtkontrollen, die durch gelegentliche detailliertere Kontrollen ergänzt werden müssen.
Wird bei einer Kontrolle eine Beschädigung festgestellt, muss umgehend gehandelt werden, je nach Fall entweder durch eine entsprechende Beschilderung, z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, oder das Schlagloch muss provisorisch verfüllt werden.
Derzeit sind bereits vielerorts Straßenbautrupps unterwegs, die die gröbsten Schäden beseitigen. Auch Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, prägen das Straßenbild. Das schmälere nach Angabe des ADAC die Chancen der Autofahrer, im Schadensfall Ansprüche gegenüber dem Straßenbaulastträger durchzusetzen. Darum empfiehlt auch der ADAC allen Verkehrsteilnehmern, stets mit Schlaglöchern zu rechnen und die Geschwindigkeit dem Straßenzustand anzupassen.
Kommt es doch zu einem Schaden, empfiehlt der ADAC folgendes Verhalten, um sich die Chance auf Regressansprüche zu wahren: Den Schaden und seine Ursache noch vor Ort per Fotoapparat dokumentieren. Anschließend sollte man eine Schadenmeldung verfassen und zusammen mit einem Kostennachweis bzw. Reparaturvoranschlag bei der zuständigen Kommunalverwaltung einreichen.
Autor: Michael TietzDatum: 04.03.2010
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